Bundespolizei verweigert drei Personen die Einreise in Kehl

Bundespolizei verweigerte am 29. August 2026 im Bahnhof Kehl drei Personen die Einreise wegen Verdachts auf Einschleusen. Details.

Von Herold Team1 Min. Lesezeit

Am 29. August 2026 hat die Bundespolizei im Bahnhof Kehl die Einreise von drei Personen nach Deutschland verweigert. Nach Angaben der Behörde bestand der Verdacht des Einschleusens von Ausländern.

Kontrolliert wurden ein 36-jähriger türkischer Staatsangehöriger, eine 31-jährige türkische Staatsangehörige und ihre neunjährige Tochter. Die drei waren gemeinsam mit einem grenzüberschreitenden Fernzug von Frankreich nach Deutschland unterwegs und wurden beim Halt in Kehl überprüft.

Der 36-Jährige legte einen britischen Reiseausweis für Flüchtlinge vor. Er erklärte, er sei von Großbritannien nach Deutschland gereist, weil er von der Familie der 31-Jährigen beauftragt worden sei, die Frau und ihre Tochter in Frankreich abzuholen und nach Deutschland zu bringen.

Die 31-Jährige und ihre Tochter konnten laut Bundespolizei keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Allen drei Personen wurde daraufhin die Einreise nach Deutschland verweigert.

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