Bundespolizei stoppt bei Achberg einen 58-jährigen Rumänen mit Wiedereinreisesperre
Bei einer Kontrolle an der A 96 bei Achberg hat die Bundespolizei am Mittwoch, 23. September, einen 58-jährigen Rumänen festgestellt, gegen den bereits ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bestand. Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann unerlaubt eingereist und wurde noch am selben Tag nach Österreich zurückgeschoben.
Die Kontrolle fand in den frühen Morgenstunden nach der Einreise über den Grenzübergang Hörbranz statt. In dem Wagen mit britischer Zulassung saßen zwei rumänische Männer. Der 52-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Der 58-jährige Beifahrer zeigte dagegen nur das Handyfoto eines Ausweises vor.
Zweifel an der Identität
Die Beamten hatten laut Mitteilung schon beim Abgleich des Fotos mit dem Mann erhebliche Zweifel an dessen Angaben. Bei der anschließenden Durchsuchung der Geldbörse, die der 58-Jährige zunächst nicht aushändigen wollte, fanden sie den tatsächlichen Ausweis des Mannes.
Bei der Fahndungsüberprüfung stellte sich außerdem heraus, dass beide Männer wegen verschiedener Diebstahlsdelikte polizeibekannt sind.
Wiedereinreisesperre bis 2028
Gegen den Beifahrer bestand seit Oktober 2020 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland, das noch bis April 2028 gilt. Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann bereits im April 2021 aus der Strafhaft nach Rumänien abgeschoben worden. Zudem lag gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Passau zur Strafvollstreckung vor.
Wie die Bundespolizei weiter mitteilt, war der 58-Jährige bereits im Jahr 2024 auf der BAB 3 trotz der bestehenden Wiedereinreisesperre aufgefallen. Das Amtsgericht Passau hatte deshalb Anfang 2025 einen Strafbefehl in Höhe von fast 1.600 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz erlassen. Dieser Strafbefehl wurde dem Mann nun bei der Kontrolle ausgehändigt.
Weitere Anzeigen und Zurückschiebung
Der Beifahrer muss sich nun wegen Ausweismissbrauchs verantworten. Außerdem zeigten ihn die Beamten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Gegen den 52-jährigen Fahrer wurde eine Anzeige wegen Beihilfe erstattet; er durfte seine Fahrt fortsetzen.
Zusätzlich belegten die Beamten den 58-Jährigen mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot. Am Mittag wurde er nach Österreich zurückgeschoben.
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