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Zwei Fälle illegaler Einreise an der Grenze Lindau

Bundespolizei stoppt türkischen und tunesischen Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel

Von Blaulichtreport
Zwei Fälle illegaler Einreise an der Grenze Lindau
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In Lindau verzeichnete die Bundespolizei am 25. und 26. Juni zwei Fälle irregulärer Migration. Zwei Männer, ein türkischer und ein tunesischer Staatsbürger, wurden im Rahmen von Kontrollen auf der Autobahn sowie im Bahnverkehr entdeckt und daraufhin in Zurückweisungshaft gebracht. Die Fälle verdeutlichen die fortwährenden Herausforderungen bei der Überwachung der deutschen Außengrenzen.

Autokontrolle am Übergang Hörbranz

In der Nacht auf Donnerstag wurde am Grenzpunkt Hörbranz (BAB 96) ein Auto mit Berliner Zulassung gestoppt. Im Fahrzeug befanden sich drei Insassen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass einer der Mitfahrer zwar einen türkischen Führerschein sowie später auch seinen Reisepass vorweisen konnte, jedoch keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß.

  • Zwei Männer im Alter von 59 und 31 Jahren als Mitfahrer
  • Nach bisherigen Ermittlungen: Etappenweise Schleusung über Bosnien-Herzegowina nach Österreich, organisiert von einem Vater
  • Handys des Vaters wurden von der Bundespolizei sichergestellt
  • Gehilfen konnten ihre Fahrt fortsetzen, da sie 30-jährige Führerscheine zeigten und in Berlin gemeldet sind
  • Der türkische Staatsangehörige wurde noch am selben Abend in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht
  • Die Behörden ermitteln weiterhin gegen eine mutmaßliche Schleusergruppierung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens.

    Kontrolle im EuroCity-Zug: Unerlaubte Einreise

    In den frühen Morgenstunden überprüfte die Bundespolizei zudem Passagiere eines EuroCity-Zuges am Bahnhof Lindau-Reutin. Neben einer 20-jährigen deutschen Staatsbürgerin wurde ein 24-jähriger Tunesier kontrolliert, der auf seinem Smartphone lediglich ein Foto einer abgelaufenen Duldung vorweisen konnte.

    • Der tunesische Staatsangehörige war vollziehbar ausreisepflichtig
    • Fahndung war durch die zuständige Ausländerbehörde ausgeschrieben
    • Sein Asylantrag in Deutschland wurde bereits im Februar gestellt, im September 2024 unanfechtbar abgelehnt
    • Zuvor auch Antrag in der Schweiz, ohne Ergebnis abzuwarten
    • Der 24-Jährige wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt, vor dem Amtsgericht vorgeführt und anschließend in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt gebracht. Die schwangere Begleiterin wurde nach einer Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise auf freien Fuß gesetzt.

      Einsatzgebiet der Bundespolizei

      Die Bundespolizeiinspektion schützt rund 220 Kilometer der Schengen-Binnengrenze zu Österreich zwischen Bodensee und Ammergebirge. Mit Einsatzkräften an 91 Bahnhöfen und auf 560 Streckenkilometern sorgt sie für Sicherheit im Bahnverkehr und kontrolliert grenzüberschreitende Bewegungen.

      • Zuständig für die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost- und Unterallgäu, Weilheim-Schongau sowie Kaufbeuren, Kempten, Memmingen
      • Fokus auf Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration
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