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Versuchtes Tötungsdelikt in Gauselfingen: Haftbefehl gegen 20-Jährigen

Mutmaßlicher Beifahrer soll Bauarbeiter schwer verletzt haben – Ermittlungen laufen

Von Blaulichtreport
Versuchtes Tötungsdelikt in Gauselfingen: Haftbefehl gegen 20-Jährigen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Ermittlungen zum versuchten Tötungsdelikt vom 24. Juni 2025 in Gauselfingen (Burladingen, Zollernalbkreis) nehmen eine neue Wendung: Das Kriminalkommissariat Balingen hat erfolgreich einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen einen 20-jährigen mutmaßlichen Beifahrer erwirkt. Bereits im Vorfeld waren schwere Vorwürfe gegen ihn laut geworden, nun wurde er dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich in Untersuchungshaft.

Festnahme nach schwerem Angriff

Nach derzeitigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden soll der Tatverdächtige nicht nur einen Bauarbeiter mit Faustschlägen attackiert haben. Ermittlungen zufolge wird ihm vorgeworfen, darüber hinaus mit einem Feuerlöscher auf das Opfer eingeschlagen zu haben. Diese schweren Vorwürfe führten dazu, dass das Amtsgericht – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen – einen Untersuchungshaftbefehl erließ.

Die Festnahme erfolgte am Donnerstagmorgen, dem 3. Juli 2025. Der 20-jährige ukrainische Staatsangehörige wurde im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt. Im Anschluss wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt und der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Hintergrund und laufende Ermittlungen

Der Vorfall in Gauselfingen hatte bereits im Vorfeld für Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem am 25. Juni 2025 eine erste Pressemeldung veröffentlicht wurde. Die gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen werden weiterhin mit Nachdruck geführt. Details zum genauen Tatgeschehen sowie zu möglichen Hintergründen sind derzeit noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Die Behörden betonen, dass die Ermittlungen der Kriminalpolizei noch andauern. Weitere Informationen werden nach Abschluss der Untersuchungen erwartet.

Was bedeutet "Untersuchungshaft"?

Weiterführende Hinweise

Da in der Originalmeldung keine direkten Kontaktdaten angegeben wurden, raten die Behörden, sich bei Rückfragen zu den Ermittlungen oder für Hinweise direkt an die offiziellen Stellen von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden.

Originalmeldung Polizeipräsidium Reutlingenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6069488

Die weitere Entwicklung in diesem Fall bleibt abzuwarten. Die Öffentlichkeit wird durch die Ermittlungsbehörden über neue Erkenntnisse informiert werden.

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