Soft-Air-Waffe bei Grenzkontrolle entdeckt
Bundespolizei stellt unverschlossene Nachbildung im Kofferraum eines Franzosen sicher – Ermittlungen laufen

Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke am 19. Februar 2026 hat die Bundespolizei eine Soft-Air-Waffe sichergestellt. Ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger geriet in die Kontrolle im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen.
Kontrollmaßnahme an der Grenze
Die Kontrolle erfolgte an der Kontrollstelle Kehl-Europabrücke, die im Rahmen der Binnengrenzkontrollen regelmäßig von der Bundespolizei überwacht wird. Bei der Überprüfung wurde das Fahrzeug des Mannes durchsucht, wobei die Beamten im Kofferraum eine unverschlossene Soft-Air-Waffe entdeckten.
Angesichts der Umstände wurde die Waffe sichergestellt. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Rechtlicher Hintergrund
Das Mitführen einer Soft-Air-Waffe unterliegt in Deutschland gesetzlichen Regelungen. Insbesondere das Waffengesetz bestimmt, wie und unter welchen Umständen solche Gegenstände transportiert werden dürfen. Die unverschlossene Aufbewahrung im Fahrzeug kann dabei als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet werden, abhängig von weiteren Faktoren.
Mögliche Konsequenzen für den Betroffenen
Gegen den 26-jährigen französischen Staatsangehörigen wird nun wegen des möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die zuständige Bundespolizeiinspektion Offenburg.
Die Sicherstellung von Soft-Air-Waffen im Grenzbereich weist erneut auf die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beim Transport und Besitz hin.
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