Schusswaffe am Bahnhof Kehl entdeckt
Bundespolizei findet Waffe bei Kontrolle – Haftbefehl gegen 31-Jährigen wegen Verstoßes gegen Waffengesetz und unerlaubtem Aufenthalt

Am 4. November 2025 ereignete sich am Bahnhof in Kehl ein bemerkenswerter Zwischenfall: Die Bundespolizei kontrollierte zwei Passagiere eines Fernzugs von Paris nach Frankfurt. Die beiden Männer im Alter von 31 und 30 Jahren, beide türkische Staatsangehörige, konnten bei der polizeilichen Kontrolle keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Stattdessen legten sie belgische Aufenthaltstitel vor, die sie jedoch nicht zum Aufenthalt in Deutschland berechtigten.
Entdeckung einer Schusswaffe im Fernzug
Im Verlauf der Überprüfung durch die Beamten der Bundespolizei wurde im Reisekoffer des 31-jährigen Mannes eine Schusswaffe entdeckt. Zusätzlich befand sich im Koffer ein Magazin mit 15 Patronen. Während seiner Vernehmung gab der 31-Jährige an, die Waffe geschenkt bekommen zu haben.
Rechtslage und Konsequenzen nach dem Fund
Nach dem Fund der Schusswaffe ordnete die Staatsanwaltschaft Offenburg die vorläufige Festnahme des Mannes an und stellte einen Antrag auf Untersuchungshaft. Das Amtsgericht entsprach diesem Antrag, sodass der 31-Jährige am 5. November 2025 in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Ihm wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie der versuchte unerlaubte Aufenthalt in Deutschland vorgeworfen.
Weitere Ermittlungen und Einreiseverweigerung
Der Ermittlungsdienst der Bundespolizei hat die weiteren Untersuchungen in diesem Fall übernommen. Der 30-jährige Begleiter des Festgenommenen erhielt eine Einreiseverweigerung für Deutschland und musste das Land wieder verlassen.
Hintergründe der polizeilichen Grenzkontrollen
Die Kontrolle der beiden Männer fand im Rahmen regulärer Grenzkontrollen statt, die insbesondere bei internationalen Zugverbindungen von Bedeutung sind. Solche Maßnahmen dienen dazu, die Einhaltung der Einreisebestimmungen sicherzustellen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Ermittlungen zum Sachverhalt und zu den genauen Umständen des Waffenfunds dauern an. Die Bundespolizeiinspektion Offenburg bleibt weiterhin Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Fall.
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