Haftbefehl am Grenzübergang Kehl: Geldstrafe statt Gefängnis

Am Grenzübergang Kehl-Europabrücken verhinderte die rasche Zahlung einer Geldstrafe eine Haft für einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen.

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Haftbefehl am Grenzübergang Kehl: Geldstrafe statt Gefängnis

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Am Montagabend wurde am Grenzübergang Kehl-Europabrücken ein 52-jähriger türkischer Staatsangehöriger von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann war als Beifahrer in einem Fahrzeug mit französischer Zulassung unterwegs und wies sich mit einem türkischen Reisepass aus.

Feststellung bei Grenzkontrolle

Im Rahmen der Überprüfung der Personalien stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Gesetz über die Haftpflichtversicherung ausländischer Fahrzeuge.

Deutschland aufhalten oder die deutschen Straßen nutzen, einen Versicherungsschutz besitzen müssen. Wird dagegen verstoßen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben."/>

Zahlung der Geldstrafe verhindert Haft

Dem 52-Jährigen konnte die Situation vor Ort erläutert werden. Er hatte die Möglichkeit, die geforderte Geldstrafe direkt zu entrichten. Da er dies tat, blieb ihm eine 30-tägige Haftstrafe erspart.

Die Kontrolle und die zügige Klärung des Sachverhalts zeigen die Bedeutung gründlicher Grenzkontrollen und die enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei der Durchsetzung bestehender Gesetze im grenzüberschreitenden Verkehr.

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