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Gefälschte Pässe am Bahnhof Kehl entdeckt

Zwei Ghanaer erhalten nach Kontrolle Einreiseverbot für zwei Jahre

Von Blaulichtreport
Gefälschte Pässe am Bahnhof Kehl entdeckt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am 8. November 2025 kam es am Bahnhof Kehl zu einem grenzpolizeilichen Vorfall: Zwei ghanaischen Staatsangehörigen im Alter von 22 und 19 Jahren wurde die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Personen waren mit einem grenzüberschreitenden Fernzug unterwegs und wurden von der Bundespolizei kontrolliert.

Kontrolle im Fernzug: Totalfälschung entdeckt

Laut Angaben der Bundespolizei erfolgte die Kontrolle der beiden Männer am Samstagnachmittag, als der internationale Zug im Bahnhof Kehl stoppte. Im Zuge der Überprüfung legten die Männer französische Identitätsdokumente vor. Doch eine eingehendere Prüfung enthüllte, dass es sich bei den vorgelegten Papieren um sogenannte Totalfälschungen handelte.

Die Beamten der Bundespolizei leiteten daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie der versuchten unerlaubten Einreise ein.

Maßnahmen und Konsequenzen

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde beiden Männern die Einreise nach Deutschland verweigert. Darüber hinaus wurde ein zweijähriges Einreiseverbot gegen die beiden Personen ausgesprochen.

  • Sicherstellung der gefälschten Identitätskarten
  • Feststellung der Personalien
  • Erteilung eines Einreiseverbots für zwei Jahre
  • Die abschließenden Schritte wurden durch die Bundespolizeiinspektion Offenburg dokumentiert.

    Grenzkontrollen und präventive Maßnahmen

    Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von Grenzkontrollen im internationalen Reiseverkehr, insbesondere auf grenzüberschreitenden Bahnstrecken. Die Bundespolizei betont wiederholt, dass Fälschungsdelikte und versuchte unerlaubte Einreisen konsequent verfolgt werden.

    Die Sicherstellung der gefälschten Dokumente und das verhängte Einreiseverbot spiegeln die konsequente Linie der Beamten wider, um die Einhaltung geltender Einreisebestimmungen zu gewährleisten.

    Weitere Informationen zum Ablauf oder zu den rechtlichen Grundlagen der Maßnahmen sind derzeit nicht bekannt gegeben worden.

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