Festnahme an der Europabrücke: Haftbefehl führt zu Kontrolle
32-Jähriger Algerier wegen Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz in Kehl vorübergehend festgehalten

Am Montagnachmittag des 25. August wurde im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Frankreich ein 32-jähriger algerischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei festgenommen. Die Kontrolle fand an der Europabrücke in Kehl statt, während der Mann mit einem Fernbus aus Straßburg nach Deutschland einreiste.
Binnengrenzkontrollen ermöglichen Festnahme
Seit der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen werden verstärkte Kontrollen an den deutschen Grenzen durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen überprüfte die Bundespolizeiinspektion Offenburg den Fernbusverkehr am Grenzübergang Kehl.
Bei der Kontrolle des 32-jährigen algerischen Staatsbürgers stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Haftbefehl bezog sich auf einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Auswirkungen der Zahlung – Haftstrafe abgewendet
Dem Festgenommenen drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 34 Tagen. Durch die Zahlung einer Geldstrafe konnte er jedoch die Haft umgehen und blieb somit auf freiem Fuß.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg führte die Kontrollen durch und meldete den Vorfall der Öffentlichkeit. Weitere Informationen zu den aktuell laufenden Grenzkontrollen oder ähnlichen Fällen wurden in der Mitteilung nicht veröffentlicht.
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