Erpresserischer Menschenraub in Reutlingen – Täter weiter auf der Flucht
68-jährige Frau entführt und bedroht – Polizei bittet um Hinweise in ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY. ungelöst“

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In Reutlingen beschäftigt ein Fall von erpresserischem Menschenraub weiterhin die Ermittlungsbehörden und die Öffentlichkeit. Knapp ein halbes Jahr nach der Entführung einer 68-jährigen Frau am Ostersamstag 2025 suchen die Strafverfolgungsbehörden weiterhin nach Hinweisen, die zur Identifizierung des Täters führen könnten. Trotz zahlreicher Ermittlungsansätze und einer breiten Öffentlichkeitsfahndung bleibt der Täter bislang unbekannt.
Tathergang und Ermittlungsstand
Der Vorfall ereignete sich am 19. April 2025 gegen 12:40 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes im Schleifmühleweg. Der Täter betrat den Beifahrersitz eines schwarzen Audi A6 Avant, bedrohte die Frau mit einem Messer, schlug sie, fesselte sie und zwang sie auf die Rückbank. Anschließend fuhr er mit dem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, bevor sich das Opfer gegen 14:00 Uhr befreien konnte.
Angehörige und Zeugen, die die Befreiung der 68-Jährigen an der Heinlenstraße beobachteten, alarmierten umgehend den Rettungsdienst. Die Frau wurde ambulant behandelt und ins Krankenhaus gebracht; der Täter konnte in dieser Zeit fliehen.
Öffentliche Fahndung und TV-Aufruf
Die bisherigen Ermittlungen des Kriminalkommissariats, unterstützt durch ein Phantombild und Videoaufnahmen des mutmaßlichen Täters, haben noch nicht zum Erfolg geführt. Zur weiteren Unterstützung wird der Fall am Mittwoch, 5. November, um 20:15 Uhr in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY. ungelöst“ ausführlich dargestellt. Das Team um Moderator Rudi Cerne präsentiert das Verbrechen in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, um neue Hinweise zu generieren.
Belohnung und Hinweise aus der Bevölkerung
Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt. Dieser Betrag ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, deren Hinweise maßgeblich zur Identifizierung oder Ergreifung des Täters beitragen. Amtsträger, die berufsbedingt an der Strafverfolgung beteiligt sind, sind von der Belohnung ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe und Verteilung der Belohnung liegt allein bei der Staatsanwaltschaft.
Zur Unterstützung der Ermittlungen stehen weitere Materialien bereit. Ein Phantombild, Videosequenzen des Verdächtigen sowie Fotos relevanter Tatutensilien sind im Fahndungsportal des Landes Baden-Württemberg abrufbar.
title="Phantombild und Fahndungsinformationen"
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Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Hinweisabgabe
Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um sachdienliche Hinweise. Am Tag der Ausstrahlung sind Beamtinnen und Beamte des Kriminalkommissariats unter einer speziellen Rufnummer erreichbar. Hinweise können zudem per E-Mail oder telefonisch beim Polizeirevier Tübingen gemeldet werden.
title="Hinweisannahme Kriminalkommissariat"
subtitle="Während der Sendung 'Aktenzeichen XY'"
phone="07071/972-4242"
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title="Polizeirevier Tübingen"
phone="07071/972-1400"
email="[email protected]"
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Die Ermittler hoffen, dass die mediale Aufmerksamkeit und die Ausstrahlung im Fernsehen den entscheidenden Durchbruch bringen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, auch auf kleine Details zu achten, die im Zusammenhang mit dem geschilderten Tathergang stehen könnten. Jeder Hinweis zählt, um die Tat aufzuklären und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.
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