Baden und Bootsverkehr beim Seenachtfest zeitweise verboten

Auf dem Stadtsee Bad Waldsee ist am 2. August von 21 bis 23 Uhr Baden und Bootfahren zum Feuerwerk verboten.

Von Bad Waldsees Redaktion1 Min. Lesezeit
DLRG-Einsatzboot mit Besatzung auf dem beleuchteten Stadtsee in Bad Waldsee

Foto: Brigitte Göppel

Foto: Brigitte Göppel

Aufenthaltsverbot auf dem Stadtsee während des Feuerwerks

Während der Durchführung des Feuerwerks beim Altstadt- und Seenachtfest in Bad Waldsee gilt auf dem Stadtsee ein zeitlich befristetes Aufenthaltsverbot. Darauf weist die Stadt hin.

Demnach sind das Baden sowie das Befahren des Stadtsees mit Wasserfahrzeugen aller Art am Sonntag, 2. August, in der Zeit von 21 bis 23 Uhr verboten.

Ausgenommen sind lediglich das von der Stadt Bad Waldsee zur Ausbringung der Lichtbecher autorisierte Personal sowie das Drachenboot.

Wie weiter mitgeteilt wird, führt die DLRG während dieser Zeit ständige Patrouillenfahrten am Seeufer durch.

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